Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenkassen)
@Inzukaa
Ambulanten Bereich gibt es nicht. Man kann zwischen ärztlichen, zahnärztlichen, stationärer Versorgung und veranlassten Leistungen wählen. (§ 13 Abs. 2 SGB V)
Falls du veranlasste Leistungen gewählt hast, dann kannst du Privatrezepte bei deiner Krankenkasse einreichen. Und wenn nicht, dann werden Privatrezepte von der Krankenkasse nicht akzeptiert. Zu ärztlichen Versorgung gehören alle Ärzte außer Zahnarzt.
gesamter Thread:
- Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung -
Inzukaa,
26.07.2009, 16:09
- Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung -
Joachim Röhl,
26.07.2009, 21:04
- Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung -
Inzukaa,
26.07.2009, 22:21
- Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung -
Lord,
27.07.2009, 08:57
- Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung -
Inzukaa,
27.07.2009, 12:45
- Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung - Lord, 27.07.2009, 14:31
- Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung -
Inzukaa,
27.07.2009, 12:45
- Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung -
Lord,
27.07.2009, 08:57
- Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung -
Inzukaa,
26.07.2009, 22:21
- Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung -
Joachim Röhl,
26.07.2009, 21:04