Re: IKK - ganz besonderer Fall (Gesetzliche Krankenkassen)

Chris, Mittwoch, 10.03.2004, 15:14 (vor 7562 Tagen) @ Anna Kournikowa

Hallo.

ne dann ist alles klar. Es reicht. wenn Du dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung noch nachreichst. Wenn es damit dauert. ist das nicht schlimm. Achte nur darauf. dass Du eine KVK bekommst. Sende denen am besten nochmal eine Mail zu.

Die Versicherung ist zustandegekommen. dadurch dass Du den AG informiert hast. wo Du versichert sein möchtest.

Tschüs
Chris


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