Re: IKK - ganz besonderer Fall (Gesetzliche Krankenkassen)
zu 1. Kommt drauf an. Warst Du vorher pflichtversichert? Wenn ja. ist die Mitgliedschaft nicht zustandegekommen. da die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse innerhalb der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
Wenn dies Deine erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung war. oder Du vorher 18 Monate famiversichert warst oder privatversichert warst. ist die Mitgliedschaft zustandegekommen.
2. Also Versicherungsbeginn ist der 1. Tag der Beschäftigung.
3. Wenn Du vorher bei einer anderen KK pflichtversichert warst. bist Du nun dort immernoch versichert. Da hilft nur kündigen. Übrigens gibt es keine günstigere Krankenkasse.
Tschüs
Chris
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- IKK - ganz besonderer Fall -
Anna Kournikowa,
10.03.2004, 12:27
- Re: IKK - ganz besonderer Fall -
Chris,
10.03.2004, 12:57
- Re: IKK - ganz besonderer Fall -
Anna Kournikowa,
10.03.2004, 14:04
- Re: IKK - ganz besonderer Fall -
Chris,
10.03.2004, 15:14
- Re: IKK - Hotline angerufen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! -
Anna Kournikowa,
11.03.2004, 08:43
- Re: IKK - Hotline angerufen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! - Chris, 11.03.2004, 15:09
- Re: IKK - Hotline angerufen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! - t, 21.03.2004, 12:05
- Re: IKK - Hotline angerufen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! -
Anna Kournikowa,
11.03.2004, 08:43
- Re: IKK - ganz besonderer Fall -
Chris,
10.03.2004, 15:14
- Re: IKK - ganz besonderer Fall -
Anna Kournikowa,
10.03.2004, 14:04
- Re: IKK - ganz besonderer Fall -
Chris,
10.03.2004, 12:57