Re: IKK-Direkt (Gesetzliche Krankenkassen)

Sora, Freitag, 23.04.2004, 12:53 (vor 7518 Tagen) @ Franz

Die Kündigung zum 310304 ist unwirksam. da am 01.04.04 keine Mitgliedsbescheinigung der IKK beim Arbeitgeber vorgelegen hat.
Die Mitgliedschaft bei der alten Kasse läuft daher weiter.


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