Re: IKK-Direkt (Gesetzliche Krankenkassen)

oliver, Freitag, 23.04.2004, 11:30 (vor 7518 Tagen) @ Mazik

Wende Dich an Deine alte Krankenkasse. Weitere Informationen findest Du auf der Kündigungsbestätigung. Die zur Meldung verpflichtete Stelle (Arbeitgeber) hat dann eigentlich noch keine Grundlage zur Anmeldung bei der IKK-direkkt erhalten (Mitgliedsbestätigung). Also bis Du weiter bei Deiner bisherigen Krankenkasse versichert.

Mit freundlichem Gruß

Oliver


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