Re: Antwort von BKK Taunus ??? (Gesetzliche Krankenkassen)

Rüdiger @, Sonntag, 23.05.2004, 10:43 (vor 7488 Tagen) @ Peter

Nun ist es raus. Der Widerspruchsausschuß hat entschieden :-(. Natürlich nicht im Sinne der Versicherten. sondern der Kasse. Man verlangt sogar eine Kostenübernahme für die Tagung des Ausschusses. allerdings ohne einen Betrag zu nennen. Ist vermutlich reine Einschüchterungstaktik. Jetzt brauche ich eine Musterklage! Wer kann helfen? Finanztest will über eine Verbraucherinitiative ebenfalls klagen. habe ich gelesen. Muß ich jetzt überhaupt klagen oder genügt der Widerspruch um im Falle eines rechtsgültigen Urteils gegen die Taunus noch meine Rechte nachträglich wahrzunehmen? Wer weiß weiter?
Ironischerweise habe ich 2(!) Tage vor der Ablehnung des Widerspruches und nach schon zwei Kündigungsschreiben + Widerspruch die offizielle Benachrichtigung (!) über die Erhöhung bekommen. Das setzt dem Ganzen die Krone auf. Ich habe noch selten so etwas Unverschämtes erlebt. Ich will da raus......

Gruß

Rüdiger


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