Re: Antwort von BKK Taunus ??? (Gesetzliche Krankenkassen)

Sascha @, Montag, 17.05.2004, 21:18 (vor 7494 Tagen) @ Rüdiger

Erst informieren. dann nachdenken. dann schreiben:

Jede Kasse ( also auch die TAUNUS ) hat drei Monate Zeit. einen Widerspruchsbescheid zu erstellen. Danach erst kann man Klagen und zwar auf Untätigkeit. Vorher freuen sich die sowieso schon überlasteten Gerichte auf jede weitere unnütze Arbeit.

Aber Deine Drohung klingt furchtbar wichtig.

Ach ja. bevor ich es vergesse: Ich bin kein TAUNUS-Mitarbeiter.

Viel Spass noch.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum