Re: Wie solide ist die BIG? (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, Dienstag, 18.05.2004, 15:20 (vor 7497 Tagen) @ Heiko

Falls sich für die Versicherten relevante Berechnungsmethoden ändern. ist jede Krankenkasse normalerweise verpflichtet. dies ihren Kunden mitzuteilen (im Gegensatz zu Beitragserhöhungen. die nicht mitteilungspflichtig sind!).

Das beitragspflichtige Bruttoeinkommen und das lt. Steuerbescheid des Finanzamtes zu versteuernde Einkommen sind nicht identisch und liegen oftmals meilenweit auseinander (was auch der Grund für den seitens der Krankenkasse ermittelten absolut irrealen Tagessatz von 74 Cent sein kann. falls Dein Vater irrtümlicherweise seinen Steuerbescheid bei der Krankenkasse eingereicht hat in der Erwartung. dies sei korrekt) - weshalb es keineswegs egal ist. was als Bemessungsgrundlage für das Krankengeld herangezogen wird!

Wie bereits gesagt: Es kommt darauf an. wer (Azubi ...?) für dieses Versehen (wovon ich ausgehe) verantwortlich ist. Nur wer Fehler macht. lernt dazu (Jugendliche brauchen dazu eine Chance. damit wir auch künftig noch genügend Fachkräfte haben). Alles theoretisch richtig auswendig zu lernen. ist keine nachhaltige Lernmethode - denn konkrete praktische Erfahrungen bzw. nachträglich zu korrigierende Fehler in der Berufspraxis bleiben weitaus länger im Gedächtnis haften als stupide auswendig gelernte Inhalte (wie wir wohl alle wissen ...).

Gruß
Elgin


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