Re: Mutter-Kind-Kuren bei der BKK Bergisch-Land (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, Donnerstag, 03.06.2004, 22:40 (vor 7477 Tagen) @ Holger

Seit Jahresanfang 2004 hat der Gesetzgeber für alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend festgelegt. dass beide Elternteile Mutter-/Vater-Kind-Kuren gleichberechtigt beantragen können.

Früher war es den einzelnen Krankenkassen selbst überlassen. ob sie diese Gleichberechtigung auf freiwlliger Basis praktiziert haben oder nicht.

Gruß
Elgin


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