Re: Frage zur BKK Bergisch Land (Gesetzliche Krankenkassen)

Holger, Donnerstag, 03.06.2004, 22:06 (vor 7477 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hallo Elgin.

danke für Deine schnelle und ausführliche Antwort.

Wenn die Kostenübernahme bei Mutter-Kind-Kuren
analog auch für Vater-Kind-Kuren gilt. reichen mir
die gebotenen Zusatzleistungen aus heutiger Sicht aus.

Hoffentlich wird der Beitragssatz nicht irgenwann auch in
schwindelerregende Höhen ansteigen (Richtung 14%).

Grüße.
Holger.


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