Re: Die DAK lässt mich nicht in Ruhe! (Gesetzliche Krankenkassen)

Daniel @, Mittwoch, 16.06.2004, 09:29 (vor 7465 Tagen) @ Cindy

"Eine Befreiung von Medikamenten kann er Dir rein rechtlich gar nicht ausstellen. Bis zum Tag vor dem 20. Lebensjahr bekommst Du die Pille auf Rezept. Danach würde Dir kein Gynäkologe ein Kassenrezept ausstellen.

Krankenkassen fragen grundsätzlich bei einer Kündigung nach. warum man kündigt und so. Das ist legitim. Wenn Du es dem Berater klar gesagt hast. dann soll er innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung rausrücken"".


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