Re: Die DAK lässt mich nicht in Ruhe! (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, Dienstag, 15.06.2004, 23:57 (vor 7465 Tagen) @ Cindy

"Falls Du per Einschreiben mit Rückschein gekündigt und daher einen Eingangsnachweis Deiner Kündigung vorweisen kannst (Empfäner-Vermerk auf dem Rückschein mit Eingangsdatum und Namen): Notfalls die Kündigungsbestätigung per Klage vor Gericht erzwingen - in Verbindung mit zuvor beschriebenem Nachweis stehen die Chancen sehr gut!

Sozialgerichtsverfahren sind in der ersten Instanz kostenfrei. und einen oftmals kostenpflichtigen Bevollmächtigten (Rechtsanwalt) benötigt man in dieser Instanz auch noch nicht.

Falls Du hingegen nicht per Einschreiben/Rückschein gekündigt und somit auch keinen Empfangsnachweis (seitens des Empfängers) vorweisen kannst. ist ein Gerichtsverfahren hingegen aussichtslos. Deshalb in diesem Fall trotz höherer Portokosten nochmals per Einschreiben mit Rückschein kündigen - um rechtlich auf der sicheren Seite"" zu sein!

Gruß
Elgin"""


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