Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Störchlein, Donnerstag, 12.08.2004, 15:01 (vor 7408 Tagen) @ Holger_WI

Hallo,

theoretisch hättest Du gleich eine andere KK wählen müssen. Die Mitgliedsbescheinigung, die Du Deinem AG vorgelegt hättest, wäre für ihn verbindlich zur Meldung wg. Krankenkassenwechsels.

Gruß Störchlein


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum