Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Holger_WI, Freitag, 23.07.2004, 11:26 (vor 7428 Tagen) @ Albatro

Das klingt, als ob du erst ab 01.07. bei der neuen Kasse versichert bist?
Dann hättest du kein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung sondern müsstest versuchen, eine Aufhebung deiner Mitgliedschaft durchzusetzen, weil du unter falschen Voraussetzungen dort eingetreten bist.

Solche Fälle sind, wenn auch nur in geringer Zahl, in der Klagegroup vertreten.

Greetings
Holger_WI


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