Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Hans, Freitag, 06.08.2004, 09:50 (vor 7414 Tagen) @ Elgin Fischbach

Danke erstmal - damit ich das jetzt richtig verstehe:
dann bräuchte ich tatsächlich mit einem 401,- Euro-Vertrag auf meine anderen Einkünfte (Vorruhestandsgeld auf 1.Steuerkarte und aus Vermietung) keine KK-Beiträge entrichten, weil ich durch den 401,--Vetrag aus der freiwilligen KV in die Pflichtversicherung übergehe ?
Mein Vorruhestandsgeld ist jedenfalls grundsätzlich nicht sozialversicherungs-pflichtig, weil ich nicht mehr angestellt bin bzw. es existiert kein Arbeitsverhältnis mehr.

Gruss
Hans


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