Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Gehalt:
400,00 €/Monat - also mindestens 400,01 €/Monat, jedoch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Von 400,01 € - 800,00 € existiert eine Gleitzone, in welcher der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ausgehend von einem sehr niedrigen Sockelbetrag gleichmäßig ansteigt - bis er bei einem Einkommen oberhalb dieser Gleitzone das ansonsten übliche "Normalmaß" (50 % der Sozialversicherungsbeiträge - die andere Hälfte zahlt bei abhängig Beschäftigten der Arbeitgeber) erreicht hat. Trotzdem werden die Arbeitnehmer dieser Gleitzone ohne Einschränkung wie Pflichtversicherte behandelt. Absicht des Gesetzgebers: Auf diese Art und Weise Niedriglohnjobs für Arbeitnehmer attraktiver machen - sprich: Die Ausweitung des Niedriglohnsektors fördern.
Arbeitszeit: Mindestens 15 Stunden/Woche
Gruß
Elgin
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- Ab wann ist man gesetzlich versichert ? -
Hans,
05.08.2004, 19:32
- Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? -
Elgin Fischbach,
05.08.2004, 20:28
- Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? -
Mitch,
05.08.2004, 21:47
- Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? - Elgin Fischbach, 05.08.2004, 22:12
- Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? -
Hans,
06.08.2004, 09:50
- Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? - Elgin Fischbach, 06.08.2004, 10:40
- Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? - Mitch, 06.08.2004, 13:30
- Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? -
Mitch,
05.08.2004, 21:47
- Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? -
Elgin Fischbach,
05.08.2004, 20:28