Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, Donnerstag, 05.08.2004, 20:28 (vor 7418 Tagen) @ Hans

Gehalt:

400,00 €/Monat - also mindestens 400,01 €/Monat, jedoch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze

Von 400,01 € - 800,00 € existiert eine Gleitzone, in welcher der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ausgehend von einem sehr niedrigen Sockelbetrag gleichmäßig ansteigt - bis er bei einem Einkommen oberhalb dieser Gleitzone das ansonsten übliche "Normalmaß" (50 % der Sozialversicherungsbeiträge - die andere Hälfte zahlt bei abhängig Beschäftigten der Arbeitgeber) erreicht hat. Trotzdem werden die Arbeitnehmer dieser Gleitzone ohne Einschränkung wie Pflichtversicherte behandelt. Absicht des Gesetzgebers: Auf diese Art und Weise Niedriglohnjobs für Arbeitnehmer attraktiver machen - sprich: Die Ausweitung des Niedriglohnsektors fördern.

Arbeitszeit: Mindestens 15 Stunden/Woche

Gruß
Elgin


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