Re: Brust-OP (Gesetzliche Krankenkassen)

User, Freitag, 23.10.2009, 21:13 (vor 5511 Tagen) @ Czauderna


Es könnte ein sogenannter regelwidriger Körperzustand vorliegen (eine Brust hat z.B. 1000g die andere 200g). Dieser lässt sich durch Kleidung nicht verstecken. Die frau ist also "entstellt".
Dann muss die Kasse zahlen, egal wie sie heisst.

Hier sind die Begutachtungsrichtlinien des MDS: http://www.mds-ev.de/media/pdf/RL_Transsex_2009.pdf
Guckst du auf Seite 23

Es handelt sich also um keinen ungewöhnlichen Fall, wenn es sogar eine Begutachtungsrichtlinie gibt.


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