Re: Brust-OP (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 22.10.2009, 21:28 (vor 5512 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
grundsätzlich gilt für kosmetische Op´s dass die Kasse nicht (mehr) zahlt, das war bis zu letzten Gesundheitsreform in Einzelfällen schon mal anders.
In diesem speziellen Fall enthalte ich mich eines direkten Kommentars,
nur soviel - es gibt kein Urteil dass die Kasse zwang sondern ein
entsprechendes Gutachten hat dafür gesorgt und noch etwas - wenn die 6.000,00 € stimmen dann hat sich der ganze Auwand dafür wirklich nicht gelohnt.
Ich weiss von "Einzelfallentscheidungen" ohne BILD & Co.", die teuerer waren.
Gruß
Czauderna


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