Re: Frage: Freiwillig Versicherte (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Grenze von 805,00 € gilt nur bei nicht Selbstständigen, für Selbstständige gelten andere - höhere - Basisgrenzen. Diese sind wiederum in ihrer Höhe davon abhängig, ob jemand einen Existenzgründungszuschuss (Stichwort: Ich-AG) der Bundesagentur für Arbeit erhält oder nicht. Wer als Existenzgründer von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend gefördert wird, profitiert von etwas abgesenkten Basisgrenzen - die jedoch immer noch deutlich über den 805,00 € für nicht Selbstständige liegen.
Gruß
Elgin