Re: Frage: Freiwillig Versicherte (Gesetzliche Krankenkassen)
Falls Du einen Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nimmst, gelten für Dich etwas geringfügigere Einkommensgrenzen.
Prüfe in jedem Fall diese Möglichkeit, an staatliches Geld heranzukommen. Denn nicht nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden in den ersten 3 Jahren der Selbstständigkeit auf diese Art und Weise gestaffelt staatlich bezuschusst.
Zur Beantragung dieser Sozialleistung bei der für Dich örtlich zuständigen Agentur für Arbeit solltest Du einen Gründungsplan für Dein Unternehmen vorlegen (der in früheren Jahren nicht erforderlich war, jedoch mittlerweile vom Gesetzgeber zur Leistungsabsicherung eingefordert wird).
Gruß
Elgin