Re: Grippeimpfung (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7316 Tagen) @ jan

Die Grippeschutzimpfung wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung übernommen, wenn man zu bestimmten Personengruppen gehört, die das Robert-Koch-Institut festgelegt hat. Menschen über 60 Jahre, Herz-Kreislauf-Erkrankte und Diabetiker gehören in jedem Fall dazu.

Bei all denjenigen, die nicht zu diesen Personengruppen gehören, ist eine Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung nur per freiwilliger Satzungsleistung möglich - worüber von anderen Forumsteilnehmern ja schon genug geschrieben wurde.

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat mir meine diesjährige Grippeschutzimpfung auf freiwilliger Basis erstattet.Auch ich gehöre nicht zu dem vom Robert-Koch-Institut eingegrenzten Personenkreis.

Gruß
Elgin


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