Re: Grippeimpfung (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Grippeschutzimpfung wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung übernommen, wenn man zu bestimmten Personengruppen gehört, die das Robert-Koch-Institut festgelegt hat. Menschen über 60 Jahre, Herz-Kreislauf-Erkrankte und Diabetiker gehören in jedem Fall dazu.
Bei all denjenigen, die nicht zu diesen Personengruppen gehören, ist eine Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung nur per freiwilliger Satzungsleistung möglich - worüber von anderen Forumsteilnehmern ja schon genug geschrieben wurde.
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat mir meine diesjährige Grippeschutzimpfung auf freiwilliger Basis erstattet.Auch ich gehöre nicht zu dem vom Robert-Koch-Institut eingegrenzten Personenkreis.
Gruß
Elgin