Re: Grippeimpfung (Gesetzliche Krankenkassen)
grundsätzlich würde ich sagen wird jede Grippeschutzimpfung übernommen bei gefährdeteten Personenkreisen (z.B. Pfleger, Arzt etc) Wenn hier der Arbeitgeber nicht aufkommt muss die kasse zahlen. Veileicht ist es ja noch bei anderen Risikopersonen so (z.B.Babies, alte Menschen)
Ist Dein bekannter vielleicht so eine Risikoperson ?
Grippeschutzimpfungen in der Satzung ?
Da müsste ja jeder Arzt jede Satzung kennen um diese Impfung über Karte abrechnen zu können.
Vielleicht hat der andere Arzt aber auch die Impfung über einen "speziellen Topf" bezahlen lassen ? (Pharmafirmen etc)
Grundsätzlich gilt, sobald der Arzt PRIVAT abgerechnet hat, hat die Krankenkasse keine Möglichkeit mehr der Erstattung, hätte vor privater Abrechnung bei der Kasse erfragt und ggf beantragt werden müssen
gruß jan