Re: Auf der Suche nach günstigerer KV (Gesetzliche Krankenkassen)

Margret, Freitag, 30.04.2010, 19:32 (vor 5322 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
zur Hintergrundinformation von Czauderna als Kassenmitarbeiter, der die Regelung der Anrechnung von 50 % des "gutverdienenden Ehemanns" als Bemessungsgrundlage für die nichtarbeitende Ehefrau. ggf. noch mit Kindern, als "mit Recht" ansieht. (Riegel vorgeschoben).
Dann hätte der Gesetzgeber aber auch sorgfältiger arbeiten sollen! Denn, die nichtarbeitende Ehefrau eines Beamten im unteren/mittleren Dienst muss sich ebenfalls selbst versichern mt 50%igem Anrechnen des Ehegatteneinkommens. Und der Ehemann verdient mit Sicherheit nicht so gut - weit unter der Bemessungsgrenze, die normalerweise die Hürde für die PKV ist. Also bitte, wenn solche Kommentare abgegeben werden, dann auch bitte mit den Einschränkungen, die der Gesetzgeber hätte besser machen können, wahrscheinlich einfach "vergessen" hat.
Aber Schadenfreude ist ja die größte Freude!

Gruß Margret - die lange in den "Genuß" der obigen Regelung gekommen war, zwischenzeitlich Rentnerin mit niedrigerem Beitrag.


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