Re: Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Thorsten, (vor 7273 Tagen) @ Roland

Hallo Roland,

ich bin dem gleichen Irrtum unterlegen. Die Fusion wurde zwar im Dezember bekanntgegeben, wirksam wird sie jedoch jetzt im Januar. Somit ist die damit einhergehende Beitragssatz-Erhöhung auch erst im Januar. Das Sonderkündigungsrecht sieht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende vor (d.h. Monatsende Januar + 2 Monate => Ende der Mitgliedschaft zum 31.03.06).

Viele Grüße
Thorsten


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