Re: Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Roland,
ich bin dem gleichen Irrtum unterlegen. Die Fusion wurde zwar im Dezember bekanntgegeben, wirksam wird sie jedoch jetzt im Januar. Somit ist die damit einhergehende Beitragssatz-Erhöhung auch erst im Januar. Das Sonderkündigungsrecht sieht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende vor (d.h. Monatsende Januar + 2 Monate => Ende der Mitgliedschaft zum 31.03.06).
Viele Grüße
Thorsten