Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Roland, (vor 7274 Tagen)

Wegen Beitragsatzerhöhung nach Fusion (BKK Conzelmann / mhplus) habe ich die Mitgliedschaft zum 28.02.06 gekündigt.Bestätigter Posteingang des Schreibens bei der mhplus war der 17.01.06. Die Kündigungsbestätigung wurde aber zum 31.03.06 ausgestellt.Ist dies i.O?
Ich dachte hier hier gelten 2 Monate. Irre ich?


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