Re: Definition Einkünfte bei Freiwilligen überall gleich ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Jan, (vor 7260 Tagen) @ Hans

Unterschiede gibt es hier keine großen.
für freiwillig Versicherte werden alle Einnahmen zum Lebensunterhalt zur Beitragsberechnung herangezogen. Also auch Dein Vorruhestandsgeld.
Unterschiede gibt es nur in der Anerkennung irgendwelcher Werbungskosten auf deiner Einkommenssteuerbescheinigung.

Da ich mal vermute, dass bei einem Bezug vom Vorruhestandsgeld das Einstiegsalter in eine private Verischerung schon ziemlich hoch sein wird, würde ich mich vorbereiten, später extrem mehr zur privaten Krankenversicherung zahlst als du es jemals in der gesetzlichen Versicherung zahlen musst.

p.s. dass bei Pflichtversicherten nur die Einkünfte aus einer Beschäftigung zur Beitragsberechnung herangezogen werden, wird wohl meiner Meinung nach auch bald fallen und diese sind dann bei sonstigen Einnahmen ebenfalls verpflichtet Beiträge zu entrichten...

Gruß

Jan


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