Definition Einkünfte bei Freiwilligen überall gleich ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Hans @, (vor 7261 Tagen)

Guten Tag,
habe mal gelesen, dass die GKVen in den Satzungen festlegen (können), welche Einkunftsarten als Einkünfte bei einer Freiwilligen KV für Selbständige angesehen werden. Ich übelege gerade ob ich nicht doch PKV abschliessen werde. Neben den Einkünften als Selbständiger habe ich noch Einkünfte als Vorruhestandgeld, welches NICHT sozialversicherungspflichtig ist. Ich zahle ja gerne auf meine Einkünfte aus dem Gewerbe mein Beiträge, aber dass die anderen sonst "freien" Bezüge als Selbständiger dann angerechnet werden, hat mich überrascht. Als Arbeitnehmer würden diese auch nicht angerechnet werde.
Also: gibt es bei den Kassen dbzgl. Unterschiede ?
Danke
Hans


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