Re: falscher Beitrag = Nachzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Rentenberechner, (vor 7196 Tagen) @ Daniel

Zunächst SOLL in Bestimmten Fällen nach § 48 (1) S.2 SGB X eine Bescheidaufhebung mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen. Man muss den Paragraghen schon zu ende lesen ;-)

In der Praxis führt die Unterscheidung ob ein BX nach § 45 SGB X zurückgenommen werden kann bzw. nach § 48 SGB X aufgehoben werden kann immer wieder zu Problemen. Leider hast Du zu wenig zu Deinem Problem geschrieben. Bist Du freiwillig krankenversichert oder pflichtig? Wie hat sich die Krankenkasse verrechnet? Ist ein zu geringer Beitragssatz angewandt worden, war die Bemessungsgrundlage zu niedrig angesetzt?

Welche Korrekturvorschrift hat den die Krankenkasse in Ihrem Bescheid genannt? Ein bischen mehr muss Du hier schon erzählen.


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