Re: falscher Beitrag = Nachzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich würde den Widerspruch mit den §§45, 48 SGB X
begründen. Bescheide sind immer nur für die Zukunft
aufzuheben.
Viel Erfolg beim Widerspruch.
Daniel
Ich würde den Widerspruch mit den §§45, 48 SGB X
begründen. Bescheide sind immer nur für die Zukunft
aufzuheben.
Viel Erfolg beim Widerspruch.
Daniel
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