Re: falscher Beitrag = Nachzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Daniel @, (vor 7197 Tagen) @ Chris

Ich würde den Widerspruch mit den §§45, 48 SGB X
begründen. Bescheide sind immer nur für die Zukunft
aufzuheben.

Viel Erfolg beim Widerspruch.

Daniel


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