Re: Versorgungsbezüge aus kapitalleistungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 24.11.2009, 21:29 (vor 5482 Tagen) @ Toto

Hallo,
ich glaube nicht das dies in diesem Fall zutrifft.

Die in Form nicht regelmäßig wiederkehrender Leistungen gewährten Versorgungsbezüge,
Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung sowie Leistungen von
Versicherungsunternehmen, die wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur
Alters- oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden, sind vom Zeitpunkt des auf die
Auszahlung folgenden Monats dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem 1/120 des Zahlbetrags der
Leistung für 120 Monate zuzuordnen

Ich hatte dies auch in meiner Antwort ähnlich geschrieben.

Gruß

Czauderna


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