Re: Versorgungsbezüge aus kapitalleistungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Toto, Montag, 23.11.2009, 19:14 (vor 5483 Tagen) @ klaus barth

Hallo,
ja, können sie und es ist höchstrichterlich bestätigt. Die Einmalzahlung wird auf 10 Jahre aufgeteilt und aus dem monatlichen dann ermittelten Betrag sind Beiträge zu zahlen.

Schuld sind nicht die Kassen, sondern die Gesetzgebung, die das eingeführt hat.

Toto


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