Re: Rückerstattung zu hohen Beiträgen - Vorbehalt (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, (vor 7112 Tagen) @ clofp

Hallo,
eigentlich erfolgt nur im ersten Jahr der Selbständigkeit eine Einstufung unter Vorbehalt. Danach gilt immer das Einkommen des letzten Steuerbescheides.
Komischerweise gibt es mit freiwillig Versicherten nur Pallaver, wenn das Einkommen niedriger ist. Ist es höher, meldet sich keiner freiwillig um mehr zu bezahlen...

Tut mir leid, dass Ihr Mann verstorben ist, aber dafür gibt es (wie bei den anderen auch) keinen Erlass.

LG, S,


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