Re: Rückerstattung zu hohen Beiträgen - Vorbehalt (Gesetzliche Krankenkassen)
sehr gering, da eine krankenkasse eigendlich nur am anfang der freiwilligen Verischerung unter vorbehalt einstuft solange noch kein steuerbescheid für den Grund der freiwilligen Versicherung (z.B.Beginn der Selbstständigkeit) vorliegt.
Sobald allerdings dieser vorliegt bleibt die einstufung bis zur vorlage des nächsten bescheides bestehen. Diese vorgehensweise wird sogar von der Aufsichtsbehörde (z.B. der BVA) empfohlen bzw. erwartet.
Rückforderungen bzw. Erstattungen gibt es dann keine.
gruß jan