Re: Doch von PKV zurück in GKV ??? (Gesetzliche Krankenkassen)
Der Arbeitgeber hat am Ende des Jahres zu prüfen, ob das Jahresarbeitsentgelt für das kommende Jahr voraussichtlich die Beitragsbemessungsgrenze über- oder unterschreitet. Diese Prüfung sollte auch gegenüber den Betriebsprüfern der DRV bestand haben. Was am Ende des Jahres tatsächlich verdient wurde spielt keine Rolle. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Schätzung an.