Re: Doch von PKV zurück in GKV ??? (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen., (vor 7079 Tagen) @ probemfall

Jaaa, es reicht. Am besten macht man das zum 1.1. des Jahres. Allerdings darf man das 55. lebensjahr nicht vollendet haben.
Z.B. Vereinbart man mit seinem AG eine neue Arbeitszeit und geringeres Gehalt ab 1.1. Wird ergo sofort zum 1.1. sofort pflichtig. Nach einer Woche ändert man den Vertrag wieder und bleibt pflichtig.... Papier ist ja geduldig ;-)

LG, S.


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