Re: Preis-Leistungsverhältnis von TK, GEK und Co. (Gesetzliche Krankenkassen)
GEK und TK gehören zu den ganz wenigen Krankenkassen, die ein Urteil des Bundessozialgerichtes v. 22.03.2005 (Aktenzeichen B 1 A 1/03 R) umsetzen, welches es gesetzlichen Krankenkassen erlaubt, anthroposophische Medizin verstärkt zu erstatten. Die TK leistet darüber hinaus auch für Homöopathie, Neuraltherapie und andere naturheilkundliche Verfahren.
Des Weiteren gibt es bei diesen beiden KK Mehrleistungen bei häuslicher Krankenpflege (Leistung auch ausschließlich zur Sicherung des Ziels einer ambulanten ärztlichen Behandlung - also ohne jeglichen Zusammenhang mit der Vermeidung eines ansonsten notwendigen Krankenhausaufenthaltes) und Prävention (auch in Form einer Bezuschussung von "Gesundheitsurlaub" bei bestimmten Veranstaltern, sofern das darin enthaltene Präventionsprogramm wahrgenommen wird - nicht zu verwechseln mit einer ambulanten Vorsorgekur; aber auch bei ambulanten Vorsorgekuren gewähren beide Kassen im Gegensatz zur Konkurrenzmehrheit den möglichen Höchstzuschuss pro Tag für Unterkunft und Verpflegung), die TK gewährt auch einen erhöhten Hospizzuschuss und eine bundesweite freie Krankenhauswahl (bei den meisten anderen gesetzlichen KK dürfen Versicherte nur die nächstgelegenen "geeigneten" Krankenhäuser aufsuchen).
Darüber hinaus honorieren Ersatzkassen ambulante Leistungen von Ärzten und Heilmittelerbringern besser als Primärkassen, diesbezüglich habe ich in diesem Forum schon häufiger auf entsprechende Internetlinks verwiesen. Wir haben in Deutschland mittlerweile eine 3-Klassen-Medizin (privat Versicherte ganz oben, danach Versicherte der Ersatzkassen und ganz am Ende der Fahnenstange Versicherte der Primärkassen).
Gruß
Elgin