Re: GKV für Anwärter (Gesetzliche Krankenkassen)
Du hast auch als freiwillig gesetzlich Versicherter in Teilbereichen Anspruch auf Beihilfe. Es kommt jedoch darauf an, welche Beihilfevorschriften für Dich gelten. Nach den Vorschriften des Bundes, die auch einige Länder fast unverändert anwenden, hast Du Beihilfeanspruch bei Sehhilfen und Zahnersatz. Ich habe als freiwillig Versicherter Anwärter bereits Beihilfe für eine Brille beantragt und auch bekommen.