Re: hoher betrag für schüler (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7056 Tagen) @ cesa

Die Familienversicherung greift normalerweise nur bis zum 23. Lebensjahr, die Ausnahmeregelungen sind sehr eng begrenzt. Wer danach nicht in die Studentenversicherung hineinpasst - weil er keine Imatrikulationsbescheinigung einer Hochschule nachweisen kann - muss sich freiwillig versichern. Der Mindestbeitrag dafür liegt in dem von Dir genannten Bereich (auch abhängig vom - ermäßigten - Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse), also absolut nichts Ungewöhnliches!

Aber schau" nicht nur einseitig auf den Beitrag, sondern auch auf die Leistungen. Falls Du gerade in einer Ersatzkasse versichert sein solltest: Bleibe trotz des höheren Beitrages da drin, denn wir haben bereits eine 3-Klassen-Medizin in Deuschland (PKV-Versicherte ganz oben, danach Versicherte der Ersatzkassen und erst ganz am Ende der Fahnenstange Versicherte der Primärkassen):

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/12.07.2005/1927942.asp

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/11.07.2005/1926558.asp

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2004/1216/lokales/0021/index.html

http://www.aerzte-zeitung.de/docs/2004/07/26/138a0701.asp

Gruß
Elgin


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