Re: CITY BKK erhöht auf 15,5% ab 01.09.2006 (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7047 Tagen) @ Jan

Der Kontrahierungszwang der Krankenkassen muss kon­sequent entfallen, weil nur durch die Reduzierung der Anbieter einer Überversorgung in Deutschland erfolgreich begegnet werden kann.

Damit wir bald nur noch ein streng reglementiertes Leistungsangebot ohne jegliche Therapiefreiheit haben?!

An Stelle einer zunehmend reglementierten Staatsmedizin müssen Arzt und Patient gemeinsam entscheiden, welche Therapie für den einzelnen Patienten individuell am besten geeignet ist. Nicht grundlos nehmen vielfach solche Patienten die im SGB V verankerten "besonderen Therapierichtungen" (Homöopathie, anthroposophische Medizin etc.) in Anspruch, denen die standardisierte Schulmedizin zuvor nicht mehr vernünftig helfen konnte. Um diese individuelle Therapiefreiheit zu gewährleisten, braucht es für die Patienten eine hinreichende Auswahl an unterschiedlichen Leistungsanbietern.

Hinzu kommt: Nicht nur in vielen ostdeutschen Bundesländern, sondern mittlerweile auch in manchen westdeutschen Regionen (Nordbayern, Eifel, Nordhessen) ist eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet. Wer unter diesen Bedingungen von (angeblich) vorhandener Überversorgung spricht, ist nicht mehr ganz beieinander.

Gruß
Elgin


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