Wahlrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

pumuckl, (vor 6988 Tagen)

Hallo,

ich habe mal eine Frage, ich wollte zum 01.11.2007 zur IKK Sachsen wechseln. Ich wohne in sachsen-Anhalt, Sitz des Arbeitgebers ist Stuttgart. Mein Arbeitgeber ist jetzt der Meinung, da die Satzung der Ikk sich nicht auf den Sitz des AG erstreckt, könnte ich nicht wechseln, wie seht Ihr das?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion