Re: Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)
Leider müssen Sie warten bis die Beitragserhöhung in Kraft getreten ist. Sie können im Januar oder Februar 2007 zum 31.03.07 bzw. 30.04.07 kündigen. Sollten Sie schon länger als 18 Monate bei der AOK Bayern versichert sein, so brauchen Sie nicht erst auf das Sonderkündigungsrecht warten und können zum nächstmöglichen Termin (28.02.2007) kündigen.