Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Martin Kaiser @, (vor 6940 Tagen)

Die AOK Bayern erhöht zum 01.01.2007 den Kassenbeitrag von 13,6% auf 14,5%.
Daher werde ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Kann ich meine Mitgliedschaft schon jetzt kündigen oder muss ich warten, bis der neue Beitragssatz inkraft getreten ist, also bis zum 01.01.2007?


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