Re: TK vor der nächsten Erhöhung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Horst Kraut, (vor 6909 Tagen) @ Schnitzel

... Sie sagten aber, dass diese Kurse von fachlich ausgebildeten und zugelassenen Personen geführt werden müssen, damit es erstattet wird. Das sei abhängig von der jeweiligen Kasse, da müsse man am Besten mit Leuten aus der Kundenberatung vor Ort sprechen, da die sich damit gut auskennen würden und die Angebote auch wirklich kennen ...

Einfach den Anbieter fragen, ob der Kurs nach § 20 SGB V zertifiziert ist. Nur dann dürfen sich die Kassen an den Kosten beteiligen. Die einen zahlen mehr - die anderen weniger, je nach Satzung.

Keine gesetzliche Krankenkasse darf sich an Kursen beteiligen, die nicht nach § 20 SGB V zertifiziert sind.


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