Re: AOK Sachsen + Thüringen fusionieren (Gesetzliche Krankenkassen)
@ Ulrich:
Bundesunmittelbare Krankenkassen (wie die Ersatzkassen oder ganz wenige BKKn) werden vom BVA beaufsichtigt - landesunmittelbare Krankenkassen (wie die AOKn, die meisten IKKn und sehr viele BKKn) werden vom jeweiligen Land (Ministerium für Gesundheit + Soziales oder so) beaufsichtigt.
Und natürlich sind Krankenkassen Körperschaften des öffentlichen Rechts - in Selbstverwaltung. Jede Satzungsänderung und jeder Beschluss muss dennoch von der jeweiligen Aufsicht genehmigt werden. Dann erst werden sie wirksam.
Freundlicher Gruß