Re: AOK Sachsen + Thüringen fusionieren (Gesetzliche Krankenkassen)

Besucher, (vor 6894 Tagen) @ Ulrich

@ Ulrich:

Bundesunmittelbare Krankenkassen (wie die Ersatzkassen oder ganz wenige BKKn) werden vom BVA beaufsichtigt - landesunmittelbare Krankenkassen (wie die AOKn, die meisten IKKn und sehr viele BKKn) werden vom jeweiligen Land (Ministerium für Gesundheit + Soziales oder so) beaufsichtigt.

Und natürlich sind Krankenkassen Körperschaften des öffentlichen Rechts - in Selbstverwaltung. Jede Satzungsänderung und jeder Beschluss muss dennoch von der jeweiligen Aufsicht genehmigt werden. Dann erst werden sie wirksam.

Freundlicher Gruß


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