Ausländische Freundin (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Dienstag, 20.03.2018, 18:05 (vor 2438 Tagen) @ derKVProfi

"RICHTIG!

Wie gut, dass ich weder VersicherungsMAKLER noch VersicherungsVERTRETER - also VersicherungsVERMITTLER - bin!"

nennen Sie, wie sie es möchten - die Frage bleibt die gleiche: sind Sie für Rechtsberatung in Fragen Sozialversicherung und Ausländerrecht qualifiziert und berechtigt?

"Und wie gut, dass ich im weitesten Sinn mitten in einer Anwaltskanzlei sitze!"

schön für Sie - aber wenn Sie im Vogelkäfig sitzen, sind Sie kein Vogel. Wenn Sie im Aquarium sitzen, sind Sie kein Fisch. Und wenn Sie in der Nähe eines Anwalts sitzen, ändert das nichts an Ihrer Qualifikation und Berechtigung zur Rechtsberatung.


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