Ausländische Freundin (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Mittwoch, 14.03.2018, 19:52 (vor 2444 Tagen) @ derKVProfi

ich gehe auch davon aus, dass Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt familienversichert waren - die Familienversicherung endet allerdings mit Vollendung des 23. Lebensjahres (1 Tag vor dem 23. Geburtstag).

Ausnahme: bei einem Studium oder einer Ausbildung geht's weiter bis 25. Nachteil dabei: die Ehefrau kann nicht in die kostenlose Familienversicherung.

Eine eigenständige Mitgliedschaft bei einer deutschen Kasse kostet etwa 90 Euro in der studentischen Versicherung oder ohne Studium und Einkommen ca. 180 Euro. Ehefrau und Kind können dann kostenlos mitversichert werden. Für eine Beratung zu diesem Thema muss man allerdings nix bezahlen, die Krankenkasse macht das kostenlos.

bei einer Ehe sehe ich die Vorteile weniger Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und die kostenlose Mitversicherung.

Gruß GKVler


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