Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 15.04.2017, 02:07 (vor 2778 Tagen) @ Tom

Keine Geheimnistuerei, sondern eine Vielzahl von Möglichkeiten!

Und sowohl eine kurz- bis mittelfristige AS-Police, als auch eine Internationale Police (UK, F, L, JPN, etc.) ist möglich.

Das Thema Ende der AW bei Rückkehr ist lösbar, sowohl inHinsicht auf nirt beihilfefähig, als auch beihilfefähig!

die angesprochenen Besonderheiten sind zu regeln, und dafür braucht es detailliertes Fachwissen und Bevollmächtigung zum Handeln!

Es geht um das "WIE" ....

Und es ist auch nicht immer die richtige Lösung, sondern hängt von vielen Aspekten ab, die im Vorfeld zu prüfen sind!

Mir geht es nicht darum, dass es EINE Lösung gibt, sondern eben nur eine individuelle Lösung! Dazu bedarf es einer persönlichen und individuellen Beratung!

Übrigens kann es auch sein, dass die Lösung die 100% Versicherung bei der Debaka ist. Hier greifen dann § 199 und § 204 VVG. Und auch dann sind viele Details zu verhandeln und zu beachten!

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