Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Donnerstag, 13.04.2017, 10:22 (vor 2779 Tagen) @ Jochen

Hallo Jochen,

dies ist ganz einfach, Du rufst bei der Debeka an und bittest um eine Vertragsänderung auf 100 % Leistung, da du während der Freistellung ohne Gehalt, keinen Beihilfeanspruch hast.

Eine weitere Krankenversicherung in Neuseeland ist nicht erforderlich und könntest du auch nicht abschließen.

Nach Rückkehr in deine aktive Beamtentätigkeit wird der Vertrag wieder Beihilfekonform geändert.

Gruß vom Steinbock


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