Anspruch LFZ ??? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 18.02.2017, 10:03 (vor 2834 Tagen) @ KVAmateur

Das "Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall" hat ja nun auch nichts mit der Krankenversicherung zu tun. Das weiß man in der Lohnabrechnung oder vielleicht bei einer Krankenkasse, muß man aber als KVProfi nicht wissen.

Was hat das mit dem Beitrag hier zu tun?

Nichts?

Das Gesetz ist bekannt ....

Es geht um etwas anderes!

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