Anspruch LFZ ??? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 12.02.2017, 13:31 (vor 2839 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Thorulf,
wie antwortest du mir anders als du es bei Ratte 1 getan hast ?.
Noch mal - wenn jemand für die Krankenversicherung hauptberuflich Selbständig ist und neben dieser selbständigen Tätigkeit noch arbeitet, dann ist er in dieser Tätigkeit als Arbeitnehmer anzusehen, d.h. lediglich in der Kranken- und Pflegeversicherung ist er nicht krankenversicherungspflichtig, und wenn er Arbeitnehmer ist, dann hat er auch im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber.
Diese Konstellation hatten wir auch oft bei Gesellschafter-GmbH_Geschäftsführer, die in der Kranken/Pflegeversicherung als hauptberuflich Selbständige eingestuft sind, aber trtzodem als Arbeitnehmer der GmbH. gelten.
Gruss
Günter


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